Kreditumschreibung und Schuldnerwechsel

· Kreditumschreibung und Schuldnerwechsel
Wann und wie findet eine Schuldnermodifikation statt?

Meistens ist es so, dass man bei einer Bank einen Kredit aufnimmt, und diesen dann fortan so lange in monatlichen Raten zurückzahlt, bis die gesamte Darlehenssumme plus Zinsen an den Kreditgeber geflossen ist.

In der Regel halten sich beide Vertragsparteien an die Vereinbarungen aus dem Kreditvertrag, die übrigens auch beinhalten, dass der Kreditnehmer bis zum Erlöschen der Forderung der Schuldner bleibt. Nun kann es in der Praxis allerdings vorkommen, dass der Schuldner sich ändert.

Ein Grund dafür ist zum Beispiel, dass mittels eines Immobilienkredites ein Eigenheim finanziert worden ist, dieses aber nun vom Kreditnehmer verkauft wurde. Die Konsequenz für die Bank ist in diesem Fall zunächst, dass der bisherige Kreditnehmer nicht mehr der zukünftige Kreditnehmer sein wird. Nun gibt es bezüglich der weiteren Vorgehensweise zwei Möglichkeiten: Entweder der bisherige Kreditnehmer tilgt das Darlehen komplett, und zwar durch den erhaltenen Verkaufspreis der Immobilie, oder er schlägt der Bank den neuen Eigentümer als zukünftigen Kreditnehmer vor. In solch einem Fall würde man von einer so genannte Schuldnermodifikation sprechen, auch als Schuldnerwechsel bezeichnet. Sinnvoll ist diese Vorgehensweise auf jeden Fall, denn natürlich muss auch der neue Eigentümer der Immobilie den Kauf in 95 Prozent aller Fälle über ein Darlehen finanzieren. Insofern ist es vom praktischen Ablauf her oftmals sehr sinnvoll, wenn das ohnehin bereits bestehende Immobiliendarlehen einfach von dem neuen Eigentümer als Kreditnehmer und neuen Schuldner übernommen wird.

Ein Hindernis muss allerdings dann noch überwunden werden. Und zwar besteht die Hürde darin, dass die kreditgebende Bank dem Schuldnerwechsel auch zustimmt und somit den neuen Kreditnehmer auch als Schuldner der bestehenden Forderung akzeptiert. Denn eine Schuldnermodifikation ist immer an die Zustimmung der Bank gebunden, und diese wird nur dann erfolgen, wenn die Bonität des neuen Eigentümers in Ordnung ist und nichts gegen eine Kreditvergabe spricht. Ist das der Fall, so werden bezüglich des Darlehens meistens neue Konditionen verhandelt, es kann aber natürlich auch so sein, dass das bisherige Darlehen mit denselben Konditionen neu vereinbart und fortgeführt wird.