Vorschusszinsen bei Spareinlagen

· Vorschusszinsen bei Spareinlagen
Sparkonto und Kündigungsfristen

Vorschusszinsen werden einem Sparer berechnet, wenn dieser von seinem Sparkonto Geldbeträge verfrüht abheben will. Als verfrüht gilt bei einem Sparkonto mit einer vereinbarten Kündigungsfrist jede Abhebung, bei welcher diese nicht eingehalten wird.

Bei einem Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist besteht jedoch die Besonderheit, dass in jedem Kalendermonat 2000 Euro je Konto ohne Kündigung zurückgefordert werden können. Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist wurden von den Geldinstituten eingerichtet, nachdem das Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist im Zuge einer Gesetzesreform abgeschafft wurde.

Die ehemalige gesetzliche Kündigungsfrist betrug ebenfalls drei Monate, frei verfügbar war jedoch der Betrag von 2000 DM innerhalb von dreißig Kalendertagen. Heute ist die Abhebung von jeweils 2000 Euro an zwei aufeinanderfolgenden Tagen möglich, wenn diese in verschiedenen Kalendermonaten liegen. Die Höhe der Vorschusszinsen ist zwar nicht verbindlich festgelegt, banküblich sind fünfundzwanzig Prozent des für das Guthaben geltenden Zinssatzes, wobei eventuelle Bonuszahlungen in den meisten Fällen unberücksichtigt bleiben. Vorschusszinsen tragen zur Deckung der Unkosten bei, welche der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung des Sparguthabens entstehen. Angesichts ihrer geringen Höhe ist die wirtschaftliche Bedeutung der Vorschusszinsen für die Bank jedoch gering.

Der Hauptgrund für die Erhebung von Vorschusszinsen besteht darin, dem Anleger bewusst zu machen, dass er mit der Entscheidung für eine längere Kündigungsfrist sein Geld tatsächlich festgelegt hat und nicht beliebig über seine Anlage verfügen kann. Des Weiteren erhält er höhere Zinsen, wenn er sich für ein Sparkonto mit vereinbarter Kündigungsfrist entscheidet. Die Bank darf eine vorzeitige Rückzahlung von Sparguthaben durchaus ablehnen. Bei einer schweren finanziellen Notlage des Anlegers kann sie aber auch auf die Berechnung der Vorschusszinsen verzichten. Auf Grund ihrer geringen Höhe stellen Vorschusszinsen für viele Sparer keine große finanzielle Belastung dar. Dennoch lassen sie sich in vielen Fällen vermeiden. Wer als Sparer weiß, eine bestimmte Summe bald zu benötigen, verteilt diese auf mehrere Konten mit einer maximalen Anlage von 2000 Euro pro Sparvertrag.

Die einzelnen Sparkonten können bei verschiedenen Banken geführt werden, erforderlich ist die Aufteilung auf unterschiedliche Geldinstitute jedoch nicht. Der Freibetrag von 2000 Euro pro Kalendermonat gilt für jedes einzelne Sparkonto, der Eröffnung eines zweiten oder dritten Sparbuches widerspricht im praktischen Tagesgeschäft keine Bank. Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, ob ein Tagesgeldkonto nicht die sinnvollere Alternative zu einem Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist ist. Da es bei Tagesgeldkonten keine Kündigungsfristen gibt, kann bei ihnen sofort über den gesamten Betrag verfügt werden, so dass keine Vorschusszinsen anfallen. Aus technischen Gründen kann die Rückzahlung einer Tagesgeldanlage jedoch maximal drei Tage dauern, so dass sich ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist und einer Einlage von maximal 2000 Euro als Ergänzung durchaus empfiehlt.