Leistungen und Gebühren bei der Anlagevermittlung

· Leistungen und Gebühren bei der Anlagevermittlung
Unterschiede von Banken und Versicherungsvertretern

Der direkte Abschluss eines Vertrages über das Internetportal einer Fonds- oder Versicherungsgesellschaft ist zwar oft möglich, dennoch bevorzugen viele Anleger den Abschluss der entsprechenden Verträge in den Räumen der Bank.

Dabei unterscheidet sich die Anlagevermittlung von der Beratung dadurch, dass der Vermittler keine Analyse der Vermögensverhältnisse des Kunden vornehmen muss, sondern ihm lediglich den Verkaufsprospekt oder dessen Kurzfassung aushändigt sowie eventuelle Fragen beantwortet.

Theoretisch unterscheidet sich die Anlagevermittlung von der Beratung auch dadurch, dass die Bezahlung ausschließlich durch die Vermittlungsprovision erfolgt, so dass die Dienstleistung für den Anleger kostenlos ist. Die Höhe der gezahlten Provisionen ist auf Nachfrage des Klienten anzugeben. In der Praxis berechnen Banken und Versicherungsvertreter aber auch für eine durchgeführte Anlageberatung keine Gebühren, zumal sie hoffen, dass auch einer solchen der Auftrag zur Vermittlung folgt. Entsprechend beschränkt sich die Anlagevermittlung auf Produkte, für welche der Berater oder sein Arbeitgeber tatsächlich auf Grund eines entsprechenden Vertrages eine Provision erhält. Ein wichtiger Unterschied zwischen einer Vermittlung und einer Beratung besteht in der Pßicht zur Dokumentation.

Während die Anlageberatung einer gesetzlich geregelten Pßicht zum Erstellen eines Beratungsprotokolls unterliegt, muss für eine Anlagevermittlung ein solches nicht angefertigt werden. Des Weiteren führt eine fehlerhafte Anlageberatung zu einer Haftungspßicht des Beraters, während eine solche für eine bloße Vermittlung nicht besteht. Da Kunden, welche um ein persönliches Gespräch bei ihrer Bank nachsuchen, in den meisten Fällen eine Beratung erwarten, sind aus Kundensicht ausschließlich der Anlagevermittlung dienende Termine eher selten. Wer als Anleger keine Beratung wünscht, schließt häufig seine Verträge über das Internet ab. Auch in diesem Fall kann die Bank als Anlagevermittler fungieren, wenn der Abschluss über ihr Internet-Portal erfolgt und sie den Auftrag an den eigentlichen Vertragspartner ihres Kunden weiterleitet.

Neben Fondsanteilen sowie Lebensversicherungen und verwandten Produkten kann die Anlagevermittlung auch Produkte des ìGrauen Kapitalmarktes wie geschlossene Immobilienfonds, stille Beteiligungen an Unternehmen oder Schiffsbeteiligungen umfassen; diese sind mit sehr hohen Risiken behaftet, auch wenn sie in Einzelfällen zu hohen Gewinnen führen können. Bei jeder Anlagevermittlung muss der Kunde damit rechnen, dass der Vermittler in erster Linie eine möglichst hohe Provision zu erzielen versucht und infolgedessen die mit einer solchen ausgestatteten Produkte vorrangig vertreiben möchte.

Der Anlagevermittler wird als Angestellter eines Geldinstitutes von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) sowie als freiberußicher oder angestellter Versicherungsvertreter durch das Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert. Die Kontrolle durch die Gewerbeaufsichtsämter wird von Verbraucherschützern kritisch bewertet, da die Mitarbeiter des Amtes nicht immer über das notwendige Fachwissen verfügen. Diesem Mangel lässt sich durch entsprechende Schulungen jedoch effektiv begegnen.