Kreditkartenverlust und Kreditkarte sperren

· Kreditkartenverlust und Kreditkarte sperren
Sperrung bei Verlust bzw. Diebstahl von Kreditkarten

Heutzutage haben viele Verbraucher bereits eine Kreditkarte und nutzen die vielfältigen Möglichkeiten und Leistungen, die heute von der Kreditkarte geboten werden. Nach wie vor ist das Zahlen mit der Kreditkarte nicht nur bequem, sondern natürlich auch sicherer, als wenn man Bargeld mit sich tragen müsste, denn dieses wird bei Verlust nicht ersetzt, die Kreditkarte hingegen schon.

Doch was ist genau zu tun, wenn man die Kreditkarte verlieren oder diese gestohlen wird? Bei einem Kreditkartenverlust heißt es für den Karteninhaber zunächst einmal auf jeden Fall: Ruhe bewahren! Zunächst ist es so, dass keiner mittels der Kreditkarte unberechtigte Verfügungen vornehmen kann, denn dazu muss man entweder auch die Geheimzahl besitzen oder die Unterschrift fälschen, und dann trägt der Akzeptant der Kreditkarte den Schaden, wenn er sich keinen Ausweis zur Legitimation vorlegen lässt. Ob die Kreditkarte nun gestohlen wurde oder man diese verloren oder verlegt hat, man sollte zunächst auf alle Fälle die Kreditkarte sperren lassen.

Die Sperrung der Kreditkarte telefonisch über bestimmte Notrufnummern, die auch 24 Stunden besetzt sind, sodass Tag und Nacht sofort eine Sperre erfolgen kann. Als Karteninhaber sollte man diese Notsperr-Telefonnummern auf jeden Fall immer bei sich haben, damit im Verlustfall keine wertvolle Zeit vergeht, bis die Karte gesperrt werden kann. Ansonsten sollte man auch seine Kreditkartennummer bereit haben, denn das beschleunigt ebenfalls den Sperrvorgang. Ist die Sperre der Kreditkarte dann eingerichtet, entsteht dem Karteninhaber ab diesem Zeitpunkt keine Haftung mehr für missbräuchliche Verfügungen mittels der Karte. Wird die Kreditkarte vor der Sperrung missbräuchlich verwendet, so haftet der Karteninhaber derzeit mit einem Eigenanteil von maximal 150 Euro für den Schaden, ein höherer Schaden wird von der Bank oder vom jeweiligen Akzeptanten der Kreditkarte getragen.

Der weitere Vorgang nach erfolgter Sperre ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Manche Banken warten erst noch einige Zeit mit dem Bestellen einer neuen Kreditkarte, falls die alte Kreditkarte sich doch wiederfinden sollte, dennoch bleibt die Karte natürlich gesperrt. Findet sich die Karte wieder, wird die Sperre wider aufgehoben und der Kunde kann die Karte wieder benutzen. Üblich ist es heute allerdings in den meisten Fällen, dass die Sperre zur Sicherheit auf jeden Fall bestehen bleibt und in jedem Fall eine neue Kreditkarte mit einer neuen Geheimnummer bestellt wird. Sollte man übrigens feststellen, dass die Kreditkarte gestohlen und anschließend missbräuchlich verwendet wurde, ist es neben der zu veranlassenden Sperre zudem ratsam, eine Anzeige bei der Polizei durchzuführen. So dokumentiert man auch gegenüber der Bank, dass man auf keinen Fall selber die Verfügung vorgenommen hat, was ohnehin Betrug wäre, aber natürlich in der Praxis auch schon öfter vorgekommen ist.

Kommentare

Telefonnummer für allgemeine Kreditkartensperrung

Ein sehr gelungener und ausführlicher Bericht. Mir war vorher nämlich nie klar, wie eine solche Sperrung der Kreditkarte eigentlich abläuft und welche Sicherheit man hat, dass die Sperre auch wirklich greift. Allerdings vermisse ich noch ein Detail, nämlich die zentrale Sperrnummer, die man in Deutschland bundesweit anrufen kann. Daher möchte ich diese gerne noch ergänzen, und zwar ist das die Notfall-Sperrhotline 116 116, die man bundesweit von jedem Ort aus einheitlich anrufen kann. Von dieser Zentrale aus erfolgt dann auch meistens die weitere Verbindung zum jeweiligen Kreditkartenemittenten bzw. zur Bank des Kunden.